Kfz -Zulassung im Inland (Österreich)
Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:
Eintragung in die Genehmigungsdatenbank
Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU -Betriebserlaubnis (COC -Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Nähere Informationen finden sich auf der Seite "Fahrzeugtypisierung (Österreich) " auf oesterreich.gv.at.
Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt
Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP ) selbst berechnen (Formular "NoVA 2 ") und an das zuständige Finanzamt (→ BMF ) entrichten.
Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz -Zulassung .
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Kfz -Zulassung finden sich auf oesterreich.gv.at.
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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
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Bundesministerium für Finanzen