Typisierung von Kfz -Umbauten
Änderungen am Kfz , die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, sind der zuständigen Landeshauptfrau/dem zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Sind keine wesentlichen technischen Merkmale betroffen und werden Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt, kann die Änderung genehmigt werden und wird in das Genehmigungsdokument eingetragen.
Beispiel
Motoränderungen (z.B. höhere Leistung durch Chiptuning ) Fahrgestelländerungen (z.B. Tieferlegung) Lenkradänderungen Karosserieanbauteile (z.B. Spoiler) Andere Felgen und Reifen als im Typenschein angegeben
Zuständige Stelle
Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet
Verfahrensablauf
Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Genehmigung im konkreten Fall möglich ist.
Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
Typenschein oder
Einzelgenehmigung oder
Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG -Typgenehmigung bzw.
Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau
Eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers
Eventuell Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle
Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Pro Änderung: rund 26 EuroFür die Eintragung in das Genehmigungsdokument: 14,30 Euro
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie